Im Rahmen des ÖkoStRefG 2022 wird ein neuer Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens in § 11 EStG eingeführt. Dieser kann ab 1. Jänner 2023 als fiktive Betriebsausgabe iHv 10 % (bzw 15 % bei Investitionen im Bereich der Ökologisierung) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur Abschreibung geltend gemacht werden. Sowohl bei einer möglichen Nachversteuerung im Zusammenhang mit der vorgesehenen, vierjährigen Behaltefrist der Wirtschaftsgüter als auch bei einem etwaigen steuerlichen Verlustvortrag, der sich durch die gewinnmindernde Wirkung des Investitionsfreibetrages ergeben bzw erhöhen kann, stellt sich die Frage nach dem Ansatz von latenten Steuern.