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Öffentliches Country-by-Country-Reporting

Gesellschafts- und SteuerrechtDipl.-Oec. Oliver Kost/Mag. Sandra Staudacher/Thomas Pfriemer, MSc (WU)/Anja Anglmayer, BARWZ 2022/1RWZ 2022, 1 Heft 1 v. 31.1.2022

Mit 21. 12. 2021 trat eine neue EU-Richtlinie11Richtlinie 2021/2101/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, ABl L 429 vom 1. Dezember 2021, S 1-14. (im Folgenden "RL (EU) 2021/2101 ") zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie22Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates, ABl L 182 vom 29. Juni 2013, S 19. in Kraft. Nach dieser müssen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, einen sog "Ertragsteuerinformationsbericht"33Vgl Präambel ErwGr 2 RL (EU) 2021/2101 . (im Folgenden auch "Public CbCR") veröffentlichen. Ziel des Public CbCR ist es, ein Instrument für mehr Transparenz und eine verstärkte öffentliche Kontrolle in Steuerangelegenheiten einzuführen. Die RL (EU) 2021/2101 folgt dem "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie"44Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Aktionsplan für eine faire und einfach Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie vom 15. Juli 2020. vom Juli 2020, in welchem die Europäische Kommission die Relevanz von Transparenz für die Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverschiebung betont: "Durch die Pflicht zur Veröffentlichung der CbCR soll der Druck auf Unternehmen erhöht werden, von legalen Steuervermeidungsstrategien abzusehen und eine bestimmte Mindeststeuerquote zu erreichen."55Vgl Wöhrer, Öffentliches Country-by-Country-Reporting verfassungswidrig, SWI 2017, 35.

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