Mit 21. 12. 2021 trat eine neue EU-Richtlinie1 (im Folgenden "RL (EU) 2021/2101 ") zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie2 in Kraft. Nach dieser müssen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, einen sog "Ertragsteuerinformationsbericht"3 (im Folgenden auch "Public CbCR") veröffentlichen. Ziel des Public CbCR ist es, ein Instrument für mehr Transparenz und eine verstärkte öffentliche Kontrolle in Steuerangelegenheiten einzuführen. Die RL (EU) 2021/2101 folgt dem "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie"4 vom Juli 2020, in welchem die Europäische Kommission die Relevanz von Transparenz für die Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverschiebung betont: "Durch die Pflicht zur Veröffentlichung der CbCR soll der Druck auf Unternehmen erhöht werden, von legalen Steuervermeidungsstrategien abzusehen und eine bestimmte Mindeststeuerquote zu erreichen."5