vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prüfung sonstiger Unternehmensberichte (KFS/PE 32)

Revision und KontrolleMMMag. Dr. Annette Köll/WP Dr. Aslan MillaRWZ 2022/67RWZ 2022, 391 Heft 12 v. 22.12.2022

Bestimmte Unternehmen sind verpflichtet, mit der Aufstellung ihres Jahres- oder Konzernabschlusses zusätzlich zum Lagebericht weitere Berichte (sonstige Unternehmensberichte) aufzustellen und zu veröffentlichen. Daraus resultieren auch für den Abschlussprüfer erweiterte Aufgaben. Die vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer am 20. Juni 2022 beschlossene Stellungnahme "Prüfung sonstiger Unternehmensberichte"11KFS/PE 32, Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Prüfung sonstiger Unternehmensberichte (Juni 2022) (von der APAB genehmigt). (KFS/PE 32) erläutert die neuen Pflichten des Abschlussprüfers in diesem Zusammenhang.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte