Bestimmte Unternehmen sind verpflichtet, mit der Aufstellung ihres Jahres- oder Konzernabschlusses zusätzlich zum Lagebericht weitere Berichte (sonstige Unternehmensberichte) aufzustellen und zu veröffentlichen. Daraus resultieren auch für den Abschlussprüfer erweiterte Aufgaben. Die vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer am 20. Juni 2022 beschlossene Stellungnahme "Prüfung sonstiger Unternehmensberichte"1 (KFS/PE 32) erläutert die neuen Pflichten des Abschlussprüfers in diesem Zusammenhang.