In den letzten Jahren gelangte die grenzüberschreitende Steuergebarung vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit sowie der politischen Entscheidungsträger. Damit einhergehend wurden durch die Gesetzgebungsorgane auch Transparenzregelungen normiert, aufgrund welcher Abgabepflichtige zunehmend erweiterten Offenlegungsverpflichtungen im Bereich des internationalen Steuerrechts unterliegen.1 Die verstärkte Prüfungstätigkeit nationaler Steuerverwaltungen führte zu einer Zunahme von Besteuerungskonflikten der Staaten untereinander und daraus resultierend zu einem Anwachsen von zu führenden Streitbeilegungsverfahren.2 Aus diesem Grund ist die Identifizierung und das Management von Risiken des internationalen Steuerrechtes zunehmend auf der Tagesordnung von Vorstandssitzungen multinationaler Konzerne.3 Mit dem AbgÄG 2022 erfolgte die gesetzliche Umsetzung einer multilateralen Risikobewertung in das österreichische Abgabenverfahrensrecht (§ 118b BAO). Dieser Beitrag soll eine Orientierungshilfe für kooperationswillige Unternehmen darstellen und über die gesetzlichen Voraussetzungen, aber auch über Details zu den zu übermittelnden Dokumentationspaketen Auskunft geben.