Die Bewertung von Personengesellschaften erfolgt nun auch bei der unternehmensrechtlichen Bewertung von Beteiligungen auf Basis derselben Methodik wie die Bewertung von Kapitalgesellschaften. Das maßgebliche Fachgutachten KFS/BW 1 kennt dafür allerdings keine speziellen Vorgaben, obwohl diverse Unterschiede - insb im Zusammenhang mit der Ermittlung künftiger Cashflows - bestehen. Diese betreffen neben Anpassungen wie einem kalkulatorischen Unternehmerlohn oder persönlichen Steuern auch grundlegende Annahmen hinsichtlich einer möglicherweise endlichen Lebensdauer des Unternehmens.