Seit der ersten Ausgabe im Oktober 1991 der RWZ war ich ein regelmäßiger Leser dieser Zeitschrift. Im Jahr 2004 hat mich Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl eingeladen, Mitherausgeber dieser Zeitschrift zu werden. Gerne habe ich dies zugesagt. Die inhaltliche Vielfältigkeit der eingereichten Artikel samt den Besprechungen in den Herausgebersitzungen unter der stets persönlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Bertl sind für mich unverändert von besonderem Interesse. Ein Artikel zur Rechtsprechung des OGH zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bei nach UGB aufgestellten Abschlüssen passt ideal in das von der RWZ abdeckte Fachgebiet.