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Insolvenzverschleppungshaftung des Abschlussprüfers

Revision und KontrolleRA Dr. Alexander Isola M.C.J. (NYU)/RA Mag. Stefan Weileder LL.M. (DUK)RWZ 2021/48RWZ 2021, 252 Heft 7 und 8 v. 16.8.2021

In der Praxis zeigt sich, dass (zumindest ex post gesehen) die wenigsten Insolvenzverfahren rechtzeitig beantragt werden und es im Zeitraum zwischen der gebotenen Antragstellung und der tatsächlichen Insolvenzeröffnung häufig zu einem erheblichen Vermögensverfall kommt. Schadenersatz- und Haftungsansprüche aus dem Titel der Insolvenzverschleppung rücken daher nicht nur bei prominenten Pleiten wie Wirecard und der Commerzialbank

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