Seit gut eineinhalb Jahren besteht die Möglichkeit, die im Zuge der Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer verwendeten Dokumente in Form eines Compliance-Packages mit der Meldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu übermitteln. Dadurch soll die manuelle Übermittlung der Dokumente durch den Klienten an andere verpflichtete Unternehmen, wie bspw Kredit- und Finanzinstitute ersetzt und so der Compliance-Aufwand für den Klienten in Summe reduziert werden. Der vorliegende Beitrag zieht ein erstes Zwischenresümee über Praxiserfahrungen bei der Erstellung von Compliance-Packages.