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Pauschale Forderungswertberichtigungen und Rückstellungsbildungen im Lichte des EStR-Wartungserlasses 2021

Gesellschafts- und SteuerrechtDr. Michael Schilcher/Dr. Elisabeth TitzRWZ 2021/28RWZ 2021, 143 Heft 5 v. 28.5.2021

Der kürzlich veröffentlichte EStR-Wartungserlass 202111Erlass des BMF vom 6. 5. 2021, 2021-0.103.726, BMF-AV Nr 65/2021. enthält umfangreiche Neuerungen zu einer Vielzahl an Themen.22Für einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen siehe Aumayr/Franke, Highlights aus dem Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2021, RdW 2021, 368 ff; Schlager, Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2021, SWK 2021, 850 ff. Neben der besonders aktuellen ertragsteuerlichen Behandlung verschiedenster COVID-19-Förderungen verarbeitet der Wartungserlass auch die jüngsten gesetzlichen Neuerungen, zu denen auch die mit dem COVID-19-StMG33 BGBl I 2021/3. eingeführte steuerliche Anerkennung pauschaler Forderungswertberichtigungen und Rückstellungsbildungen gehört. Die Neuregelung soll - von einem befristeten Übergangszeitraum abgesehen - zur Vereinheitlichung von unternehmens- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung beitragen.44Vgl die Begründungen zum AÄA AA-99 27. GP ; in diesem Lichte näher Schlager/Titz, Neuerungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung durch das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz, RWZ 2021, 7 ff. Der vorliegende Beitrag greift diese für die Gewinnermittlungspraxis besonders relevante Thematik auf und beleuchtet die diesbezüglichen Ausführungen des EStR-Wartungserlasses 2021 näher.

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