Der kürzlich veröffentlichte EStR-Wartungserlass 20211 enthält umfangreiche Neuerungen zu einer Vielzahl an Themen.2 Neben der besonders aktuellen ertragsteuerlichen Behandlung verschiedenster COVID-19-Förderungen verarbeitet der Wartungserlass auch die jüngsten gesetzlichen Neuerungen, zu denen auch die mit dem COVID-19-StMG3 eingeführte steuerliche Anerkennung pauschaler Forderungswertberichtigungen und Rückstellungsbildungen gehört. Die Neuregelung soll - von einem befristeten Übergangszeitraum abgesehen - zur Vereinheitlichung von unternehmens- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung beitragen.4 Der vorliegende Beitrag greift diese für die Gewinnermittlungspraxis besonders relevante Thematik auf und beleuchtet die diesbezüglichen Ausführungen des EStR-Wartungserlasses 2021 näher.