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Erste Erfahrungen zum EU-MPfG - offene Fragen aus der Praxis

Gesellschafts- und SteuerrechtMag. Dr. Richard Jerabek/Nikolaus Neubauer, MSc./Sophie Schönhart LL.B.RWZ 2021/23RWZ 2021, 109 Heft 4 v. 28.4.2021

Das am 1. 7. 2020 in Kraft getretene EU-Meldepflichtgesetz ("EU-MPfG") sieht eine Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen vor. Seit Anfang Oktober 2020 (Beginn der faktischen Möglichkeit zur Meldung in Österreich) konnten erste praktische Erfahrungen mit der Meldung nach dem EU-MPfG gesammelt werden. Der nachfolgende Beitrag soll einzelne, in der Praxis besonders relevante Unklarheiten iZm der Meldung nach dem EU-MPfG näher beleuchten.

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