Das am 1. 7. 2020 in Kraft getretene EU-Meldepflichtgesetz ("EU-MPfG") sieht eine Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen vor. Seit Anfang Oktober 2020 (Beginn der faktischen Möglichkeit zur Meldung in Österreich) konnten erste praktische Erfahrungen mit der Meldung nach dem EU-MPfG gesammelt werden. Der nachfolgende Beitrag soll einzelne, in der Praxis besonders relevante Unklarheiten iZm der Meldung nach dem EU-MPfG näher beleuchten.