vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Latente Steuern auf den Zinsvortrag iSd § 12a KStG

Gesellschafts- und SteuerrechtStB Elisabeth Höltschl, MSc/Dr. Karl Stückler, LLB, BScRWZ 2021/10RWZ 2021, 39 Heft 2 v. 2.3.2021

Mit 1. 1. 2021 ist § 12a KStG in Kraft getreten, der den Abzug eines Zinsüberhangs iSd § 12a Abs 3 KStG nur im Ausmaß von 30 % des steuerlichen EBITDA zulässt. Ein Zinsüberhang, der im laufenden Wirtschaftsjahr nicht abgezogen werden kann, ist auf Antrag als Zinsvortrag vortragsfähig und erhöht den Zinsaufwand in den Folgejahren. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Zins- und EBITDA-Vorträgen iSd § 12a KStG auf die Bilanzierung von latenten Steuern nach § 198 Abs 9 und 10 UGB.11Die Autoren bedanken sich bei Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler für seine wertvollen Anregungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte