Durch die Corona-Pandemie und den dadurch verursachten Lockdown geraten Unternehmen in wirtschaftliche Probleme. Erforderliche Eigenkapitalquoten können nicht erfüllt werden, die Liquiditätssituation ist angespannt. Gesellschafter, aber auch Dritte, stellen Darlehen nachrangig, um so den Unternehmen zu helfen. Mock/Ziskovsky haben in der RWZ 9/2020 die Ansicht vertreten, dass auch von Nichtgesellschaftern gewährte nachrangige Darlehen in der Krise erfolgsneutral in die Kapitalrücklagen umzubuchen sind. Dieser Artikel möchte sich mit dieser Auffassung kritisch auseinandersetzen.