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Neuerungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung durch das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz

Gesellschafts- und SteuerrechtMag. Christoph Schlager/Dr. Elisabeth TitzRWZ 2021/3RWZ 2021, 7 Heft 1 v. 29.1.2021

Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG)11 BGBl I 2021/3. Das Maßnahmenpaket wurde am 20. 11. 2020 parlamentarisch mittels Initiativantrag eingebracht (IA 1109/A vom 20. 11. 2020, 27. GP) und einschließlich eines dazu ergangenen Abänderungsantrages (AA-99 27. GP zum Antrag 1109/A) beschlossen. enthält eine Reihe praxisrelevanter Neuerungen für die steuerliche Gewinnermittlung und setzt mit der steuerlichen Anerkennung von pauschalen Forderungswertberichtigungen und pauschalen Rückstellungen auch einen weiteren wesentlichen Schritt in Richtung "Einheitsbilanz". Darüber hinaus enthält das COVID-19-StMG eine ausdrückliche (befristete) Regelung zum Verhältnis von UGB und EStG bei der Inanspruchnahme der jüngst mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020)22 BGBl I 2020/96. eingeführten degressiven Absetzung für Abnutzung sowie eine Sonderregelung für die steuerliche Gewinnermittlung von Betrieben gewerblicher Art. Auch die Einführung der neuen Zinsschranke33Siehe dazu ausführlich Knesl, in diesem Heft, RWZ 2021, 12 ff. zeigt neue Berührungspunkte zwischen Rechnungslegung und Steuerrecht. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über diese gesetzlichen Neuerungen.

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