Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG)1 enthält eine Reihe praxisrelevanter Neuerungen für die steuerliche Gewinnermittlung und setzt mit der steuerlichen Anerkennung von pauschalen Forderungswertberichtigungen und pauschalen Rückstellungen auch einen weiteren wesentlichen Schritt in Richtung "Einheitsbilanz". Darüber hinaus enthält das COVID-19-StMG eine ausdrückliche (befristete) Regelung zum Verhältnis von UGB und EStG bei der Inanspruchnahme der jüngst mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020)2 eingeführten degressiven Absetzung für Abnutzung sowie eine Sonderregelung für die steuerliche Gewinnermittlung von Betrieben gewerblicher Art. Auch die Einführung der neuen Zinsschranke3 zeigt neue Berührungspunkte zwischen Rechnungslegung und Steuerrecht. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über diese gesetzlichen Neuerungen.