Öffentliches Country-by-Country Reporting ("CbCR") ist zurzeit nur für Unternehmen einzelner Wirtschaftszweige, insb Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, vorgesehen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Umsetzung dieser Berichtspflicht durch in der Europäischen Union ansässige Institute. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen erhebliche Unterschiede in der Ausgestaltung der länderspezifischen Berichte zwischen den betroffenen Instituten und liefern damit einen Diskussionsbeitrag zur geplanten Ausweitung der Offenlegungspflichten im Rahmen des CbCR auf große multinationale Unternehmen.1