Kreditinstitute haben für die Erfassung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken über angemessene Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren zu verfügen. Im folgenden Beitrag werden die für österreichische Kreditinstitute geltenden einschlägigen Bestimmungen sowie sonstige Vorgaben im Bereich des Risikomanagements dargestellt. Die Ausführungen umfassen dabei die Risikomanagementfunktion, das Risikomanagement-Rahmenwerk sowie die Risikokultur auf Institutsebene. Ebenso wird auch die in diesem Bereich erforderliche Berichterstattung dargestellt.