Im Mai 2020 wurde die AFRAC-Stellungnahme 351 zum Konzerneigenkapitalspiegel nach UGB veröffentlicht, sie ersetzt die bislang gültige Stellungnahme KFS/BW 4.2 In weiten Bereichen folgt AFRAC 35 dem bisherigen KFS/BW 4, es werden aber auch einzelne, gesetzlich nicht geregelte Themenbereiche näher behandelt. So enthält AFRAC 35 auch Regelungen zur Darstellung von eigenen Anteilen und Rückbeteiligungen im Konzernabschluss. Außerdem erfolgt eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Rechtsformen. Im folgenden Beitrag werden die Regelungen zusammengefasst und Unterschiede zum KFS/BW 4 aufgezeigt.