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Vorsichtsprinzip und Gläubigerschutz

RechnungswesenDr. Katharina van Bakel-AuerRWZ 2020/45RWZ 2020, 261 Heft 7 und 8 v. 14.8.2020

Die Ausschüttungsbemessung knüpft an den nach unternehmensrechtlichen Vorschriften ermittelten Bilanzgewinn. Durch die vorsichtige Bilanzierung werden Gewinne tendenziell später ausgewiesen. Dem Vorsichtsprinzip wird für den Gläubigerschutz eine zentrale Bedeutung zugesprochen. Der vorliegende Beitrag hinterfragt, ob für diese rechtstheoretisch fest etablierte Ansicht auch eine ökonomische Begründung gefunden werden kann. Dafür werden einerseits bilanztheoretische sowie andererseits Agency-theoretische Erkenntnisse analysiert.11Nicht einbezogen werden informationsökonomische Aspekte, da diese in der Gläubigerschutzdiskussion eine untergeordnete Rolle spielen. Ein Blick auf die Entwicklung der vorsichtigen Gewinnermittlung im gesatzten Recht soll überdies zum Verständnis der Etablierung des Vorsichtsprinzips beitragen.22Der vorliegende Beitrag basiert auf einem gekürzten und aktualisierten Auszug aus der von der Autorin im Jahr 2007 approbierten Dissertation.

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