Die Auswirkungen von COVID-19 zwingen idR zu einem Impairment-Test nach IAS 36. Damit geht die Frage nach dem richtigen Umgang mit der hohen Unsicherheit einher. Diese stellt sich nicht nur bei der Planung der Cashflows und langfristigen Prognosen. Die großen Verwerfungen am Kapitalmarkt werfen auch die Frage nach den Auswirkungen auf den Abzinsungssatz auf. Auf Basis aktueller Prognosen muss COVID-19 jedoch nicht zu einer Wertminderung führen. Der richtige Ort für die Darstellung der Unsicherheiten kann daher auch der Anhang sein.