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Die Auslagerung von wesentlichen bankbetrieblichen Aufgaben unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 25 BWG sowie der EBA-Leitlinien

Revision und KontrolleMag. Dr. Fabian Sylle, Bakk./Mag (FH) Franz PichlerRWZ 2020/20RWZ 2020, 97 Heft 3 v. 27.3.2020

Seit Anfang 2018 regeln der § 25 BWG sowie die Anlage zu § 25 spezifische Auslagerungsvoraussetzungen bzw -bedingungen auf nationaler Ebene, die Kreditinstitute vor und während der Auslagerung von wesentlichen bankbetrieblichen Aufgaben erfüllen müssen. Am 25. 2. 2019 hat die EBA die Leitlinien zum Outsourcing (EBA/GL/2019/02) veröffentlicht, die mit 30. 9. 2019 in Kraft traten und die CEBS-Leitlinien zum Outsourcing aus dem Jahr 2006 ersetzen. Im Beitrag werden unterschiedliche Themenschwerpunkte aufgezeigt, die im Rahmen einer Prüfung von Auslagerungen im Bankenbereich in der Praxis zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang werden zunächst jene Bestimmungen aufgezeigt, die sowohl in § 25 BWG als auch in den EBA-Leitlinien zum Outsourcing geregelt sind. Darauf aufbauend werden die in den EBA-Leitlinien konkretisierenden bzw zusätzlich angeführten Regelungen thematisiert. Ebenso wird auf das Thema der Preisgestaltung in Bezug auf die Leistungserbringung eingegangen, da dieser Bereich weder im BWG noch in den EBA-Leitlinien geregelt ist.

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