Das EU-Meldepflichtgesetz, die österreichische Umsetzung der DAC 6, wurde am 22. 10. 2019 im BGBl veröffentlicht und tritt mit 1. 7. 2020 in Kraft. Auf Basis des Gesetzes ergeben sich einige Zweifelsfragen, vor allem auch im Bezug darauf, wann die Meldung zu erfolgen hat, welche Informationen gemeldet werden müssen und wer die Meldepflicht zu erfüllen hat. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Zweifelsfragen und deren mögliche Auslegung.