Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (AktRÄG 2019), BGBl I 2019/63, wird eine Änderungsrichtlinie zur Aktionärsrechte-Richtlinie hinsichtlich ihrer gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen umgesetzt. Die Umsetzung anderer Richtlinienvorgaben erfolgte durch eine Novelle im Börsegesetz 2018, die im BGBl I 2019/64 zeitgleich kundgemacht wurde. Unabhängig von der Richtlinienumsetzung enthält das AktRÄG 2019 auch einschneidende neue Regelungen zum Verfahren vor dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses, die ebenfalls kurz dargestellt werden sollen.