Das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) stellt die nationale Umsetzung der 5. Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC6) dar1 und ist mit 1. 7. 2020 in Kraft getreten. Das österreichische BMF hat mit Erlass vom 21. 10. 20202 nun erstmals ein Informationsschreiben zur Anwendung des EU-MPfG3 veröffentlicht, welches auf eine Vielzahl der - auch literarisch diskutierten4 - praxisrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Meldepflicht eingeht und daher auch vonseiten der beratenden Berufe bereits lange erwartet wurde. Im folgenden Beitrag soll nun auf einige wesentliche Punkte der BMF-Info zur Anwendung des EU-MPfG eingegangen werden. Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Erstmeldung bis 31. 10. 2020 stellt das Infoschreiben eine wesentliche Richtschnur für die zur Meldung verpflichteten Personen dar.