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Auftragsbegleitende Qualitätssicherung - Kann sie nachfolgend zu Ausschlussgründen führen?

Revision und KontrolleWP, StB Mag. Regina Reiter, CPARWZ 2019/65RWZ 2019, 306 Heft 9 v. 30.9.2019

Das Konzept der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung entstammt dem ISQC 1.11 IAASB, International Standard on Quality Control 1 (ISQC 1), in Geltung seit 15. 12. 2009, Rz 35 ff. Durch dessen Aufnahme in den Art 8 der Abschlussprüfungs-Verordnung AP-VO (EU)22Verordnung (EU) Nr 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG , ABl L 158 vom 27. 5. 2014, nachfolgend AP-VO (EU). gehören diese Vorschriften zum inländischen Rechtsbestand; in den Jahren davor gab es bereits ähnliche, nunmehr aufgehobene Regelungen des IWP. Die KSW hat auf Basis der AP-VO (EU) Details zur auftragsbegleitenden Qualitätssicherung durch Verordnung geregelt.33Verordnung der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Durchführung prüfender Tätigkeiten (KSW-PRL 2017) § 20.

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