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VO zu § 10a KStG: Endversion veröffentlicht

Gesellschafts- und SteuerrechtMag. Christoph SchlagerRWZ 2019/8RWZ 2019, 33 Heft 2 v. 27.2.2019

Der neue § 10a KStG, der die Hinzurechnungsbesteuerung umgesetzt und den Methodenwechsel modifiziert hat, ist eine zentrale Bestimmung des Konzernsteuerrechts.11Zu den gesetzlichen Änderungen siehe zB Schlager, Jahressteuergesetz 2018 in Begutachtung: Highlights aus Sicht der Unternehmensbesteuerung; RWZ 2018, 111 ff; Orlet, Die Umsetzung der CFC-Regelungen der Anti-BEPS-Richtlinie in Österreich, ÖStZ 2018, 117 ff und 149 ff; Marchgraber/Zöchling, § 10a KStG: Passiveinkünfte bei niedrig besteuerten Auslandsaktivitäten, ÖStZ 2018, 388 ff; Mayr/Titz, Umsetzung der Anti-BEPS-RL: Hinzurechnungsbesteuerung ergänzt Methodenwechsel nach § 10 Abs 4 KStG, RdW 2018, 317 ff; Schlager, Die Hinzurechnungsbesteuerung im Jahressteuergesetz 2018 im Überblick, SWI 2018, 362 ff; Raab, Die neue Hinzurechnungsbesteuerung, SWI 2018, 841 ff; Jann/Rasner/Fassl/Moisi, Praktische Fragestellungen bei der neuen Hinzurechnungsbesteuerung - § 10a KStG, RWZ 2018, 316 ff. Vor diesem Hintergrund kommt der dazu ergangenen VO große praktische Bedeutung zu. Eine intensive fachliche Diskussion des Begutachtungsentwurfs22Begutachtungsentwurf der Verordnung zu § 10a KStG 1988; https://www.bmf.gv.at/steuern/10a-KStG-VO.html (14. 11. 2018); siehe dazu Schlager, VO zu § 10a KStG: Highlights des Begutachtungsentwurfs, RWZ 2018, 349 f. hat zu einigen wichtigen Änderungen in der Endversion der VO33BGBl II 2019/21; siehe Schilcher/Knesl, Die § 10a-VO zur Hinzurechnungsbesteuerung und zum Methodenwechsel im Überblick, RdW 2019, 54. geführt, die in der Folge kurz dargestellt werden.

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