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Verdeckte Ausschüttung und Vorteilsausgleich

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2019/3RWZ 2019, 11 Heft 1 v. 30.1.2019

Übernimmt eine Körperschaft Aufwendungen der privaten Lebensführung des Gesellschafters oder einer dem Gesellschafter nahestehenden Person, liegt eine verdeckte Ausschüttung iSd § 8 Abs 2 KStG vor.Verdeckte Ausschüttungen setzen das Vorliegen eines Gewinnes nicht voraus.

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