Am 5. 11. 2019 wurden die österreichischen Enforcement-Prüfungsschwerpunkte für Jahres- bzw Konzernabschlüsse bestimmter kapitalmarktorientierter Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 und für die Zwischenabschlüsse 2020 bekannt gegeben. Wie in den Vorjahren hat sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) bei der Auswahl der aktuellen Prüfungsschwerpunkte an den von der European Securities and Markets Authority (ESMA) am 22. 10. 2019 veröffentlichten, gemeinsamen europäischen Schwerpunkten orientiert und diese ergänzt. Die Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte vor dem Ablauf des Kalenderjahres ermöglicht es den Unternehmen, diese bei der Aufstellung ihrer betroffenen Jahres- oder Konzernabschlüsse zu berücksichtigen. Der vorliegende Beitrag erläutert, worauf die Unternehmen bereits bei der Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse achten sollten, um die mit den Prüfungsschwerpunkten adressierten Sachverhalte angemessen und nachvollziehbar im Hinblick auf die besonderen Anforderungen eines schriftlichen Prüfverfahrens durch OePR und FMA aufzubereiten.