Seit 15. 1. 2018 verpflichtet das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) Rechtsträger mit Sitz in Österreich, ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren und an ein neu geschaffenes Register über wirtschaftliche Eigentümer zu melden. Neben den Meldepflichten sieht das WiEReG selbst bzw der Erlass des BMF zum WiEReG umfassende Sorgfaltspflichten vor.