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Replik zum Ansatzwahlrecht für latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen nach AFRAC 30

RechnungswesenWP StB Mag. Klemens Eiter/Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler/Univ.-Ass. Elisabeth Höltschl, MSc11Die Autoren bedanken sich sehr herzlich bei Herrn WP/StB Mag. Gerald Müller für seine wertvollen Anregungen zu diesem Beitrag.RWZ 2018/27RWZ 2018, 124 Heft 4 v. 27.4.2018

Gem § 198 Abs 9 Satz 3 UGB können für künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen aktive latente Steuern in dem Ausmaß angesetzt werden, "in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind oder soweit überzeugende substantielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen wird". AFRAC 30 leitet aus dieser Gesetzesformulierung ein auf zwei Wertansätzen aufbauendes Ansatzwahlrecht von latenten Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen ab. In diesem Beitrag werden die Hintergründe und Überlegungen zu diesem Wahlrecht ausgeführt. Weiters werden die in der Literatur hervorgebrachten Interpretationen und Auslegungen gewürdigt.

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