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Mindestanforderungen an die Berichterstattung laut NaDiVeG

NaDiVeGMag. Brigitte FreyRWZ 2018/7RWZ 2018, 28 Heft 1 v. 30.1.2018

Was ist zu tun, um den rechtlichen Mindesterfordernissen des NaDiVeG11Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), BGBl I 2017/20 vom 17. 1.2017. zu entsprechen? An diese Frage knüpfen sich gleichermaßen formale wie auch inhaltliche Anforderungen. Der Diskurs zur inhaltlichen Ausgestaltung hat begonnen und wird im folgenden Beitrag weiter beleuchtet.22Bei den dafür maßgeblichen Bestimmungen im NaDiVeG handelt es sich um § 243b Abs 2 und Abs 3 UGB. Die zugrunde liegende RL 2014/95/EU ("NFI-RL) enthält dazu keine Umsetzungsoptionen für EU-Mitgliedstaaten. Damit ist künftig grundsätzlich von einer internationalen Vergleichbarkeit zwischen Berichten aus anderen EU-Ländern auszugehen. Für festgestellte Detailabweichungen gegenüber Deutschland vgl Baumüller/Nguyen, Umsetzung der CSR-Richtlinie im deutschen und im österreichischen Bilanzrecht, KoR 2017, 413 ff.

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