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VO zu § 10a KStG: Highlights des Begutachtungsentwurfs

Gesellschafts- und SteuerrechtMag. Christoph SchlagerRWZ 2018/66RWZ 2018, 349 Heft 11 v. 30.11.2018

Im Jahressteuergesetz 201811BGBl I 2018/62. erfolgte in § 10a KStG die Umsetzung der in Art 7 und 8 der Anti-BEPS-Richtlinie22Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes; auch "ATAD" (Anti-Tax-Avoidance-Directive). vorgesehenen Hinzurechnungsbesteuerung. Dabei wurde nicht bloß die Hinzurechnungsbesteuerung im KStG verankert, sondern auch die bestehenden Bestimmungen zum Methodenwechsel wurden angepasst und mit der Hinzurechnungsbesteuerung in § 10a KStG unter der Überschrift "Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften" zusammengeführt.33Zu den gesetzlichen Änderungen siehe zB Schlager, Jahressteuergesetz 2018 in Begutachtung: Highlights aus Sicht der Unternehmensbesteuerung; RWZ 2018, 111 ff; Orlet, Die Umsetzung der CFC-Regelungen der Anti-BEPS-Richtlinie in Österreich, ÖStZ 2018, 117 ff und 149 ff; Marchgraber/Zöchling, § 10a KStG: Passiveinkünfte bei niedrig besteuerten Auslandsaktivitäten, ÖStZ 2018, 388 ff; Mayr/Titz, Umsetzung der Anti-BEPS-RL: Hinzurechnungsbesteuerung ergänzt Methodenwechsel nach § 10 Abs 4 KStG, RdW 2018, 317 ff; Schlager, Die Hinzurechnungsbesteuerung im Jahressteuergesetz 2018 im Überblick, SWI 2018, 362 ff; Raab, Die neue Hinzurechnungsbesteuerung, SWI 2018, 841 ff; Jann/Rasner/Fassl/Moisi, Praktische Fragestellungen bei der neuen Hinzurechnungsbesteuerung - § 10a KStG, RWZ 2018, 316 ff. In § 10a Abs 10 KStG wurde eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, nach den Gesetzesmaterialien44ErlRV 190 BlgNR 26. GP 28. sollen insb die Ermittlung der Niedrigbesteuerung, die Anwendungsvoraussetzungen und Rechtsfolgen für Hinzurechnungsbesteuerung und Methodenwechsel sowie die Vorgangsweise bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung näher festgelegt werden. Da die neue VO somit nicht nur die neue Hinzurechnungsbesteuerung konkretisieren soll, sondern auch die bislang in der VO zu § 10 Abs 4 KStG55Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die steuerliche Entlastung von Erträgen aus der internationalen Schachtelbeteiligung, BGBl II 2004/295. festgehaltenen Regelungen zum Methodenwechsel ersetzen bzw fortführen soll, ist sie für die Praxis von großer Bedeutung. In der Folge sollen die wichtigsten Eckpunkte des nun vorliegenden Begutachtungsentwurfes66Begutachtungsentwurf der Verordnung zu § 10a KStG 1988; https://www.bmf.gv.at/steuern/10a-KStG-VO.html (14. 11. 2018); in der Folge nur "VO". kurz dargestellt werden.

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