Die im März 2017 veröffentlichte AFRAC-Stellungnahme beschäftigt sich mit Auslegungsfragen zur Ausschüttungssperre des § 235 Abs 1 UGB. Da seit dem AbgÄG 2015 nach dem Unternehmensrecht ausschüttungsgesperrte Beträge auch für die laufende Ermittlung der Innenfinanzierung relevant sind, sind die in der AFRAC-Stellungnahme behandelten Themen auch für steuerliche Zwecke von Bedeutung. Dieser Beitrag stellt daher ausgewählte Fragestellungen der AFRAC-Stellungnahme dar und setzt sich näher mit den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Innenfinanzierung gem § 4 Abs 12 Z 4 EStG auseinander.