Mit IFRS 15 wird die Umsatzerfassung in der internationalen Rechnungslegung komplett neu geregelt. Der Standard wurde im September 2016 von der Europäischen Union übernommen und ist ab 1. 1. 2018 verpflichtend anzuwenden. Die Umsatzerfassung erfolgt nach IFRS 15 anhand von einzelnen Leistungsverpflichtungen, die Bestandteile von Verträgen mit Kunden sind.