Mit Solvabilität II wurde das europäische Versicherungsaufsichtsrecht grundlegend reformiert und harmonisiert. Die Umsetzung erfolgte in Österreich im Rahmen des neu verlautbarten Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016. Eine zentrale Bedeutung im neuen Aufsichtsregime hat die erstmals aufzustellende ökonomische Bilanz, in Österreich als "Solvenzbilanz" bezeichnet. Sie bildet die Grundlage für die Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung sowie der regulatorischen Eigenmittel und ist ein wichtiger Bestandteil externer Berichtspflichten (insb jährlicher Bericht über die Solvenz- und Finanzlage). Im vorliegenden Artikel stellen die Autorinnen die Rechtsgrundlagen auf europäischer und nationaler Ebene dar, beschreiben konzeptionelle Unterschiede zum UGB/VAG sowie IFRS, beleuchten die Themen Wesentlichkeit und Governance-Anforderungen, stellen die Solvenzbilanz im Detail dar und geben Hinweise zur Umsetzung der neuen Anforderungen in der Praxis. Abschließend werden die externen aufsichtsrechtlichen Prüfungspflichten durch den Abschlussprüfer erläutert.