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Auslandsbezogene Verluste

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2017/32RWZ 2017, 154 Heft 5 v. 26.5.2017

Einkünfte, die im Ausland vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich bezogen worden sind, sind zufolge § 21 Abs 1 Z 1 KStG für die Bemessung der Körperschaftsteuer in Österreich nicht zu berücksichtigen; das Gleiche gilt für Verluste, die weder für einen Verlustausgleich nach § 7 Abs 2 noch für einen Verlustabzug nach § 8 Abs 4 KStG in Betracht kommen.

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