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Anschaffungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2017/22RWZ 2017, 103 Heft 4 v. 28.4.2017

Als Anschaffungskosten gelten die Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten.

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