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Die Auswahl des Abschlussprüfers nach der EU-Abschlussprüferreform für Unternehmen von öffentlichem Interesse

Abschlussprüfung - AbschlussprüferreformMMMag. Dr. Annette Köll/WP Dr. Aslan Milla WienRWZ 2017/18RWZ 2017, 83 Heft 3 v. 29.3.2017

Die Abschlussprüfungs-VO11Verordnung (EU) Nr 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission. stellt an das Verfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers bei Unternehmen von öffentlichem Interesse detaillierte Anforderungen. Dies bringt für die Prüfungsausschüsse der zu prüfenden Unternehmen neue Herausforderungen. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Anforderungen an das neue Auswahlverfahren mit dem Ziel, für die betroffenen Prüfungsausschüsse Empfehlungen für die mögliche Ausgestaltung eines Ausschreibungsverfahrens aufzuzeigen.

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