Die Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung („Going-Concern-Prämisse“) kann eine der schwierigsten und bedeutsamsten Fragen sowohl der Rechnungslegung als auch der Abschlussprüfung sein. Im vorliegenden Beitrag sollen die Gründe dafür aus der Sicht des Abschlussprüfers herausgearbeitet und die aus den einschlägigen Prüfungsnormen ableitbaren Vorgehensweisen zur Going-Concern-Prüfung und Berichterstattung vorgestellt werden. Eine besondere Aktualität erfährt das Thema durch Änderungen relevanter gesetzlicher und berufsständischer Vorgaben. In Teil 1 des Beitrages, der in der Jänner-Ausgabe der RWZ erschienen ist, wurde die Durchführung der Abschlussprüfung im Hinblick auf Going Concern des geprüften Unternehmens behandelt. Die Auswirkungen der Prüfungsergebnisse auf die Berichterstattung des Abschlussprüfers, insb im Bestätigungsvermerk, werden im vorliegenden Teil 2 des Beitrages dargestellt.