Mit dem APAG 20161 wurden sowohl Vorschriften2 für die Qualitätssicherung entsprechend der EU-Richtlinie 2014/56/EU vom 16. 4. 2014 umgesetzt als auch jene Bereiche geregelt, für die die Verordnung (EU) 537/2014 vom 16. 4. 2014 Wahlrechte vorsieht. Das APAG 2016 trat mit 1. 10. 2016 in Kraft. Das A-QSG und die zugehörige Verordnung A-QSRL traten mit 30. 9. 2016 außer Kraft, die Qualitätskontrollbehörde (QKB) und der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) wurden mit Ablauf desselben Tages aufgelöst. Die Zuständigkeit der Aufsicht wechselte vom BMWFW zum BMF.