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APAG 2016 - Änderungen und Neuerungen im System der Aufsicht für Abschlussprüfer und geprüfte Unternehmen

Revision und KontrolleMag. Regina Reiter, WP, StB, CPARWZ 2017/7RWZ 2017, 27 Heft 1 v. 30.1.2017

Mit dem APAG 201611Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz BGBl I 2016/83. wurden sowohl Vorschriften22In diesem Zusammenhang wurden auch die berufsrechtlichen Bestimmungen für die im Prüfungsbetrieb einzurichtende Qualitätssicherung angepasst; die Richtlinie IWP/PG 7 wurde aufgehoben und die aktuellen Regelungen in einen eigenen "7. Abschnitt: Sicherung der Qualität von Prüfungsbetrieben" der Wirtschaftstreuhandberufs-Ausübungsrichtlinie (WT-ARL) aufgenommen. für die Qualitätssicherung entsprechend der EU-Richtlinie 2014/56/EU vom 16. 4. 2014 umgesetzt als auch jene Bereiche geregelt, für die die Verordnung (EU) 537/2014 vom 16. 4. 2014 Wahlrechte vorsieht. Das APAG 2016 trat mit 1. 10. 2016 in Kraft. Das A-QSG und die zugehörige Verordnung A-QSRL traten mit 30. 9. 2016 außer Kraft, die Qualitätskontrollbehörde (QKB) und der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) wurden mit Ablauf desselben Tages aufgelöst. Die Zuständigkeit der Aufsicht wechselte vom BMWFW zum BMF.

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