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Die Initiative der EU zum öffentlichen Country-by-Country Reporting

IFRSTobias Bornemann, M.Sc., LL.M./Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M.RWZ 2017/66RWZ 2017, 319 Heft 10 v. 31.10.2017

Die Europäische Kommission plant, die Bilanzrichtlinie um ein öffentliches Country-by-Country Reporting (CbCR) zu erweitern. Der vorliegende Beitrag diskutiert, inwieweit die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen bereits ohnehin an anderer Stelle publiziert werden müssen. Wir kommen zu dem Schluss, dass zwar viele der Informationen des geplanten CbCR schon für große multinationale Unternehmen öffentlich sind, jedoch nicht - wie vom CbCR vorgesehen - auf länderweise (dis)aggregierter Ebene. Zusätzlich bezieht der CbCR auch Informationen von kleinen und mittelgroßen Tochtergesellschaften ein, die bislang durch Befreiungen wenig oder gar keine Finanzinformationen auf Einzelabschlussebene veröffentlichen müssen. Konzerne müssen mit erheblichem Mehraufwand rechnen.

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