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Der neue Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass im Überblick

AktuellesMag. Christoph SchlagerRWZ 2017/63RWZ 2017, 304 Heft 10 v. 31.10.2017

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/1611BGBl I 2015/118. und dem Abgabenänderungsgesetz 201522BGBl I 2015/163. wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Einlagenrückzahlungen innerhalb kurzer Zeit mehrmals wesentlich geändert. Ausgangspunkt war - wie der Bericht der Steuerreformkommission33Bericht der Steuerreformkommission 27, verfügbar unter https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/Bericht_Steuerreformkommission.pdf?5s3q1v zeigt - ua das im Einlagenrückzahlungserlass44BMF 06 0257/1-IV/6/98 vom 31. 3. 1998. verankerte und in der Verwaltungspraxis großzügig gehandhabte Wahlrecht, allein bei entsprechendem Einlagenstand stets zwischen Einlagenrückzahlung und Gewinnausschüttung wählen zu dürfen. Nach mehreren gesetzlichen Anpassungen, dem Erlass der Innenfinanzierungs-Verordnung und deren Einarbeitung in die Umgründungssteuerrichtlinien55UmgrStR Rz 378 ff. schließt sich nun der Kreis zurück zum Ausgangspunkt der Diskussionen: Der neue Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass66Erlass des BMF vom 27. 9. 2017, BMF-010203/0309-IV/6/2017. stellt die neue Rechtslage ausführlich dar, geht auf die operative Umsetzung ein und behandelt eine Reihe von Sonderfragen.77Diese finden sich in Kapitel 5 des Erlasses. Behandelt werden die Liquidation von Körperschaften, zwischengeschaltete Kapitalgesellschaften, Ergebnisabführungsverträge, die phasenkongruente Gewinnausschüttung, ausländische Körperschaften, die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Erwerb eigener Aktien. Dieser Beitrag klammert diese Sonderthemen aus. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Aussagen des neuen Erlasses geben.

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