vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ende der Unternehmensgruppe durch eine Gruppenträger-Exportverschmelzung

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2016/63RWZ 2016, 276 Heft 9 v. 28.9.2016

§ 9 Abs 5 letzter Satz KStG 1988 ist auch für Gesamtrechtsnachfolgen innerhalb der Gruppe von normativer Bedeutung.Der Untergang des Gruppenträgers durch Verschmelzung mit einer gruppenfremden Gesellschaft bedeutet dessen Ausscheiden und beendet die Unternehmensgruppe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte