Das BFG hatte in seiner Entscheidung vom 21. 12. 2015, RV/7102158/2010, die Zurückbehaltung einer Anschaffungsverbindlichkeit für betriebszugehörige Kapitalanteile im Zuge einer Teilbetriebsabspaltung zu beurteilen. Im Rahmen dieses Beitrags werden die Argumente des BFG dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen.