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Rechte und Pflichten von Stiftungsorganen bei Fristversäumnissen im Zusammenhang mit der Erstellung oder der Prüfung des Jahresabschlusses durch ein anderes Stiftungsorgan

RechnungswesenWP StB Mag. Regina ReiterRWZ 2016/38RWZ 2016, 164 Heft 5 v. 25.5.2016

Welche Auswirkungen haben Verstöße eines Stiftungsorgans iZm der Einhaltung von gesetzlichen Fristen oder von in der Stiftungserklärung festgelegten Fristen auf einen allfälligen Handlungsbedarf anderer Stiftungsorgane? Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf Verstöße iZm der Aufstellung des Jahresabschlusses bzw mit seiner Prüfung. Österreichische Privatstiftungen haben nur in seltenen Fällen einen Aufsichtsrat eingerichtet; es wird daher auf jene überwiegenden Fälle von Privatstiftungen eingegangen, bei welchen kein Aufsichtsrat eingerichtet ist.

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