vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GmbH & Co KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH gegenüber der KG bei Einlagenrückgewähr

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2016/28RWZ 2016, 125 Heft 4 v. 28.4.2016

Bei der GmbH & Co KG haftet der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der KG direkt, wenn die Tätigkeit der Komplementär-GmbH auf die Geschäftsführung für die KG beschränkt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte