Die Neuregelung von § 4 Abs 12 EStG hat im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2015/16 zu intensiven Diskussionen geführt und letztlich eine komplette Überarbeitung durch das Abgabenänderungsgesetz 2015 nach sich gezogen. Was dabei geblieben ist, ist die Verpflichtung, auch die Innenfinanzierung zu evidenzieren. Wie damit bei Umgründungen umzugehen ist, wurde intensiv diskutiert und soll nun mit der InnenfinanzierungsV1 des BMF geregelt werden.