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(Keine) Anwendung der Verordnung (EU) Nr 537/2014 auf Abschlussprüferbestellungen österreichischer Kreditinstitute und Versicherungen bis 16. 6. 2016

AktuellesDr. Peter KonwitschkaRWZ 2016/17RWZ 2016, 77 Heft 3 v. 30.3.2016

Die EU-Abschlussprüfer-VO Nr 537/2014 sieht unter anderem eine zehnjährige zwingende Rotation der Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlichen Interesses vor. Der Beitrag analysiert, ob sie bei Abschlussprüferbestellungen österreichischer Kreditinstitute und Versicherungen bis inklusive 16. 6. 2016 für das darauffolgende Geschäftsjahr, typischerweise 2017, bereits gilt.

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