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Das neue Bilanzstrafrecht aus Sicht des Prüfers

BilanzstrafrechtDr. Robert Reiter, WP/StB, CPA (US)RWZ 2016/12RWZ 2016, 50 Heft 2 v. 26.2.2016

Die strafrechtlichen Bestimmungen zur Bilanzfälschung für den Prüfer waren bisher in vielen Einzelgesetzen mit unterschiedlichen Tatbeständen als Beauftragter sowie unterschiedlichen Strafdrohungen geregelt. Im neuen § 163b StRÄG 2015 wurden die Tatbestände und die Strafdrohung vereinheitlicht sowie notwendige Einschränkungen für das im Sinne des "Ultima-ratio"-Gedankens strafwürdige Verhalten des Prüfers eingeführt.

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