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Nachweis eines werbewirksamen Bewirtungsaufwandes versus gesetzliche Verschwiegenheitspflicht

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2016/2RWZ 2016, 5 Heft 1 v. 27.1.2016

Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder sind im Zusammenhang mit Werbung und werbeähnlichem Aufwand mit keinen Sonderrechten ausgestattet. Die Nachweispflicht gem § 20 Abs 1 Z 3 EStG bzw § 12 Abs 1 Z 3 KStG verstößt nicht zwangsläufig gegen § 9 Abs 2 RAO bzw § 91 WTBG.

VwGH 26. 11. 2015, 2012/15/0041

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