Im Zuge des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) wurde mit dem § 243c UGB ein neues Berichtselement eingeführt. Mit dieser Berichtspflicht sind die Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34 EU in österreichisches Recht umgesetzt worden. Der vorliegende Beitrag soll einen ersten Überblick über die Inhalte der neuen Berichtspflicht geben sowie einzelne Zweifelsfragen im Rahmen der Umsetzung in Österreich aufzeigen.